Allgemeines 


Zum Trainieren ihrer jagdlichen Schießfertigkeit und dem Ein- und Probeschießen ihrer Waffen stehen den Mitgliedern der Kreisjägerschaft Stormarn e. V. unter anderem diese Schießplätze in der Nähe zur Verfügung:

 

KJS - Schießstand Bargteheide, Schützenhof

nur Kugelstand: ab 11.04.24 bis 31.10.24, jeweils donnerstags, 16 - 19 Uhr

 

Hartenholm - Schießstand Hasenmoor

Auf dem Schießstand Hasenmoor finden Sie optimale Bedingungen, das jagdliche Schießen in allen Disziplinen zu trainieren. So stehen dem Schützen im Kugelstand zwei Einschießbahnen mit digitaler Trefferermittlung, mehrere Bahnen mit Zielen unter DJV-Bedingungen, eine 50-m Bahn sowie der 'laufende Keiler' und die Option für das Kurzwaffentraining zur Verfügung.

Auch für den Flintenschützen ist gesorgt. Auf zwei Trapständen und einem Skeetstand lässt sich sowohl für den Jungjäger als auch für den 'alten Hasen' der Umgang mit der Flinte bestens trainieren.

 

Preise und Details zum Schießstand Hasenmoor

 

Kreisschießobmann & Schießwart

 

Eckhard Lange

22949 Ammersbek

Tel. 04532 / 505 666

Schiessobmann@KJS-Stormarn.com 



Schießnachweis ab dem 02.08.2024

 

Mit Datum vom 2. August 2024 tritt die neue "Landesverordnung über die Erlangung des Schießübungsnachweises" in Kraft. Wer zukünftig an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild teilnehmen möchte, muss einen gültigen Schießnachweis erbringen.

 

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Jägerin oder der Jäger zum Zeitpunkt der Gesellschaftsjagd nachweisen kann, dass auf einer für das jagdliche Schießen zugelassenen Schießstätte innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens fünf Schüsse mit einem schalenwildtauglichen Kaliber auf den "laufenden Keiler" geschossen wurden.

 

Der Besuch eines Schießkinos ist ebenso anerkannt. Die Teilnahme an Kreis-, Bundes-, oder Landesmeisterschaften ist gleichgestellt und als Nachweis anerkannt. Hier darf auch weiterhin .22 Hornet geschossen werden.

 

Elektronische Simulatoren sind nicht zulässig.

 

Der Schießübungsnachweis muss schriftlich erfolgen. Der Nachweis enthält neben einer Bestätigung über die Erbringung der Anforderungen gemäß § 2 mindestens Angaben zum Datum des Nachweises, einen Stempelabdruck der Schießstätte und den Namen sowie die Unterschrift der verantwortlichen Standaufsicht.

 

Hier der Link zur Verordnung.


Verantwortliche Aufsichtsperson (Gelbe Karte)

Zum Erhalt eines Nachweisdokumentes gemäß §27 WaffG i.Vm. §10 AWaffV bitte den Ausbildungsnachweis im Original mit einer handschriftlichen Unterschrift (KEINER GEDRUCKTEN) beim Schießobmann abgeben. Der Nachweis wird in der Datenbank des LJV Schleswig-Holstein hinterlegt und ihr bekommt den Nachweis zurück und die gelbe Karte persönlich ausgehändigt.


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Verwendung von Stahlschrotmunition in geeigneten Waffen
Information über Anforderungen an Waffen und Munition bei Verwendung von Stahlschrotmunition
3_Stahlschrotverwendung.pdf
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